Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz für den zusätzlichen THG-Service
Version 1.1 | 04.12.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz für den zusätzlichen THG-Service
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den zusätzlichen TGH-Service (nachfolgend „THG-Service AGB“) gelten zwischen der TRONITY GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim (im Folgenden „TRONITY“), und einem für ein kostenpflichtiges Abonnement registrierten Nutzer (im Folgenden „Nutzer“) der TRONITY Software-as-a-Service App unter https://app.tronity.io/ (im Folgenden „App“) und haben den Service der TRONITY bezogen auf die Geltendmachung und Vermarktung des Rechts des Nutzers bezüglich der Treibhausgas-Minderungsquote für batteriebetriebene Fahrzeuge (im Folgenden „THG-Minderungs-Quote“) zum Gegenstand. Insoweit betreibt TRONITY das Einsammeln, Bündeln und Vermarkten von Ladestrommengen einzelner Nutzer (Pooling) –im Rahmen der Novellierung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung, die ab dem 01.01.2022 in Kraft tritt (im Folgenden „Service“).
1.2 Die vorliegenden THG-Service AGB gelten ausschließlich in Bezug auf den Service zwischen dem Nutzer und TRONITY und sind ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TRONITY zur Nutzung der App („TRONITY-AGB“, erreichbar unter https://www.tronity.io/agb). Bei Widersprüchen zwischen diesen THG-Service AGB und den TRONITY-AGB gehen diese THG-Service AGB vor.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen THG-Service AGB und den TRONITY-AGB. Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der TRONITY maßgebend.
1.4 Nutzer des Services im Rahmen dieser THG-Service AGB sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, die volljährig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Andere Nutzer können sich nicht für den Service registrieren. Zudem kann der Service nur für ein über das App Abonnement registriertes Elektrofahrzeug (vgl. 2.3 dieser THG-Service AGB) erbracht werden. Daher ist der Abschluss eines App-Abonnements für den Abruf des Services zwingend erforderlich.
2. Vertragsschluss, Anmeldung eines Elektrofahrzeugs für den Service
2.1 Der Nutzer kann im Rahmen seines App Abonnements den Service hinzubuchen. Allein die Einladung durch TRONITY, den Service abzuschließen, stellt kein bindendes Angebot durch TRONITY auf Nutzung des Services durch den Nutzer dar. Vielmehr wird dem Nutzer damit die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein Angebot zum Abschluss des zusätzlichen Service-Vertrages abzugeben.
2.2 Der Nutzer gibt das Angebot zur Nutzung des Services ausschließlich im Online-Bestellprozess („Registrierung“, erreichbar unter https://app.tronity.io/thg) ab. Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung von TRONITY abgefragten Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Der Nutzer muss insbesondere verfügungsbefugt hinsichtlich des Rechtes zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote sein. Unvollständige oder falsche Angaben bzw. die fehlende Verfügungsbefugnis berechtigen TRONITY zur Verweigerung der Leistungserbringung.
2.3 Dem Nutzer ist bewusst, dass er/sie von seinem/ihrem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum nur einmal Gebrauch machen kann. Dem Nutzer ist auch bewusst, dass anmeldeberechtigt nur Elektrofahrzeuge sind, deren Zulassungsbescheinigung Teil I (im Folgenden: „ZLB“) beim Kraftstoff die Angabe „Elektro“ ausweist (Code: 0004). Hybridfahrzeuge sind ausdrücklich nicht anmeldeberechtigt. Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die TRONITY dadurch entstehen, dass er/sie falsche Angaben bei der Registrierung macht bzw. das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote mehrfach überträgt.
2.4 Zur Anmeldung und zur Ausführung des Service muss der Nutzer eine beiderseitige lesbare Ablichtung seiner ZLB hochladen. Aus dieser muss sich ergeben, dass der Nutzer Halter eines Elektrofahrzeugs gem. 2.2 dieser THG-Service-AGB ist.
2.5 TRONITY wird die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die ZLB, mit einem für TRONITY zumutbaren Aufwand prüfen, z.B. durch IT-gestützte Auswertungsprozesse, und den Nutzer über den Ausgang der Prüfung informieren. Erst nach Bestätigung durch TRONITY, den Service zu übernehmen, gilt der Vertrag als geschlossen.
3. Leistungserbringung, Vermarktung
3.1 Der Nutzer räumt TRONITY bereits mit dem Upload seiner ZLB sämtliche Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das in der jeweiligen ZLB genannte Fahrzeug ein. Mit Vertragsschluss gilt die Übertragung des Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung bezüglich der THG-Quote von dem Nutzer auf TRONITY als abgeschlossen. Der Zeitraum, für den die Übertragung erfolgt, richtet sich nach 5.2 dieser THG-Service AGB. Sollte TRONITY den Service ablehnen (vgl. 2.5), gilt die Übertragung des Rechts als beendet und der Nutzer kann das Recht anderweitig vergeben.
3.2 TRONITY wird die nach 3.1 übertragenen Rechte im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung Abnehmern zur weiteren Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote anbieten. TRONITY wird die Daten der ZLB ausschließlich im Rahmen des Services verwenden. Darüber hinaus kann TRONITY die in der ZLB vorhandenen Daten zu anonymisierten Auswertungen und Entwicklung neuer Leistungen für den Nutzer verwenden.
3.3 TRONITY wird sich bemühen, das Recht des Nutzers auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu einem möglichst hohen Preis zu vermarkten bzw. zu verwerten. Es steht im ausschließlichen Ermessen von TRONITY, über den Preis, den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Vermarktung bzw. Verwertung des Rechts zu entscheiden. TRONITY hat insbesondere keinen Einfluss auf die Preisdynamik im Treibhausgasminderungsmarkt.
3.4 Die erfolgreiche Geltendmachung und Vermarktung des Rechts hinsichtlich der THG-Quote hängen unter anderem davon ab, dass die zuständige Behörde das Bestehen des Rechts bestätigt.
3.5 TRONITY kann sich zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer ohne vorherige Zustimmung des Nutzers bedienen.
4. Auszahlung des Erlöses und App-Abonnement
4.1 Der Nutzer erhält von TRONITY für die Übertragung seines Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote einen Geldbetrag, welcher sich aus dem erzielten Gesamterlös der Vermarktung abzüglich der von TRONITY bei Vertragsschluss angegebenen Kosten und Vergütung (z.B. Kosten für das mitbeauftragte App Abonnement) ergibt.
4.2 Sollte ein Nutzer sich in einem laufenden App Abonnement für die zusätzliche Beauftragung des Services entscheiden, so wird die bereits gezahlte Gebühr des bestehenden Abonnements anteilig bezüglich der Restlaufzeit mit der Gebühr für den Service verrechnet und als Guthaben für zukünftige Transaktionen in Verbindung mit App-Abonnements, die nicht mit der THG-Quote im Zusammenhang stehen, hinterlegt.
4.3 TRONITY wird das App-Abonnement spätestens im Zuge der Auszahlung des Erlöses und frühestens nach Fertigstellung des Online-Bestellprozesses („Registrierung“ durch den Nutzer) aktivieren. Wurde das App-Abonnement aktiviert und sollte der Nutzer durch Missachtung von 2.2 sowie 2.3 nicht THG-Quoten berechtigt sein, werden dem Nutzer die Kosten für dieses App-Abonnement in Rechnung gestellt. Es gilt nunmehr der volle Preis zum Zeitpunkt der Aktivierung - d.h. laut Preisliste (https://www.tronity.io/tronity-app/preise), der Preis in Verbindung mit THG zählt nicht, und etwaige Guthaben können nicht berücksichtigt werden.
5. Vertragslaufzeit; Kündigung
5.1 Der Vertrag hinsichtlich des Services läuft für das in der Registrierung genannte Kalenderjahr.
5.2 Um sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für zukünftige Kalenderjahre zu übertragen, muss die Registrierung für den Service durch den Nutzer wiederholt und damit ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
5.3 TRONITY steht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer entgegen 2.2 wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldete THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.
5.4 Wird der Vertrag zum App Abonnement vor Ablauf des Kalenderjahres und nachdem der Nutzer sein(e) Recht(e) auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote bereits an TRONITY übertragen hat beendet, bleibt TRONITY zur Geltendmachung und Vermarktung der übertragenen THG-Quoten berechtigt. Eine Rückübertragung findet nicht statt. Insbesondere kann der Nutzer in dem jeweiligen Kalenderjahr von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen (vgl. 2.3). Soweit es zu einer Auszahlung des Erlöses kommt, wird TRONITY diesen dem Nutzer (entsprechend dieser AGB) trotz des beendeten Vertrags an die in der App vormals angegebene Bankverbindung überweisen. Für die Höhe dieses Erlöses gilt 4.
6. Abmeldung des Elektrofahrzeugs
6.1 Dem Nutzer steht das Recht zu, das für den Service angemeldete Elektrofahrzeug abzumelden. In diesem Fall treten die Wirkungen des 5.4 ein.
6.2 Der Nutzer ist zur unverzüglichen Meldung an TRONITY verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des über die Registrierung zum Service angegebenen Fahrzeugs ist.
7. Online-Streitbeilegung für Verbraucher und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen
7.1 Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer bzw. Dienstberechtigter beteiligt ist.
E-Mail: info@tronity.io
7.2 TRONITY ist weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
8. Änderungen dieser THG-Service-AGB
8.1 TRONITY behält sich vor, diese THG-Service-AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
a) dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den THG-Service AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht benachteiligt oder für den Nutzer vorteilhaft sind, und
b) durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von TRONITY geschuldeten entgeltlichen Leistungen, zum Nachteil des Nutzers umgestaltet werden.
8.2 Über derartige Änderungen wird TRONITY den Nutzer mindestens drei (3) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, dass er bis 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung ausüben kann. Wenn der Nutzer den Änderungen nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor deren Inkrafttreten widerspricht, gelten die abgeänderten Bedingungen zwischen dem Nutzer und TRONITY ab deren Inkrafttreten für die zukünftige Vertragsbeziehung. Auf diese Genehmigungswirkung und das Sonderkündigungsrecht des Nutzers wird TRONITY den Nutzer in der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
9. Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers, Widerrufsfolgen und ein Muster-Widerrufsformular ergibt sich aus Ziffer 4 der TRONITY-AGB.
10. Datenschutz
10.1 Innerhalb der Registrierung für den Service werden folgende personenbezogene Daten über ein Eingabeformular abgefragt:
- Vorname, Nachname
- Unternehmen, Umsatzsteuer-ID (für Firmen, falls Umsatzsteuerpflicht)
- E-Mail-Adresse
- Zahlungsempfänger, IBAN
- Daten aus der Zulassungsbescheinigung des anzumeldenden Fahrzeugs
10.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten, die im Zuge der Registrierung und zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhoben und weiterverarbeitet werden, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
Die im Rahmen der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Vermarktung der geltend gemachten Treibhausgas-Quoten auch an Dritte weitergegeben. TRONITY wird insoweit nur die notwendigen Daten weitergeben. Sollte TRONITY sich eines Unterauftragnehmers bedienen, so wird sie vor der Verarbeitung eine den dann einschlägigen Datenschutzgesetzen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung unter https://www.tronity.io/datenschutz.
11. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die zwischen TRONITY und dem Nutzer vereinbarten TRONITY-AGB.