Fuhrpark

Pflicht zum CO2-Reporting für deutsche Unternehmen ab 2024

Einleitung

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union in Kraft, die eine umfassende CO2-Berichterstattung für viele deutsche Unternehmen vorschreibt. Diese Regelung betrifft eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen als bisher und umfasst verschiedene Unternehmensgrößen und -typen.

Betroffene Unternehmen

1. Große Unternehmen:

  • Ab 1. Januar 2024: Unternehmen, die bereits der nichtfinanziellen Berichtspflicht unterliegen, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht nach den neuen Standards erstellen.
  • Ab 1. Januar 2025: Alle anderen großen Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
    • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
    • Mindestens 250 Beschäftigte

2. Kapitalmarktorientierte KMU:

  • Ab 1. Januar 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht als Kleinstunternehmen gelten, müssen Bericht erstatten. Als klein gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:
    • Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro
    • Nettoumsatzerlöse von mindestens 700.000 Euro
    • Mindestens 10 Beschäftigte

3. Unternehmen aus Drittstaaten:

  • Ab 1. Januar 2028: Bestimmte große EU-Tochtergesellschaften und EU-Niederlassungen von Drittstaaten-Gruppen müssen eine gruppenweite Berichterstattung vorlegen, wenn sie die Kriterien erfüllen, wie etwa einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU und mindestens eine EU-Tochtergesellschaft oder -Niederlassung, die selbst berichtspflichtig ist.

Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Berichterstattung nach der CSRD umfasst die CO2-Bilanzierung sowie weitere Umweltaspekte, soziale und Governance-Themen. Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Geschäftsaktivitäten im Hinblick auf Nachhaltigkeit strukturiert sind, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche Fortschritte erzielt wurden.

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Für Unternehmen, die elektrische oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) in ihrem Fuhrpark nutzen, bietet TRONITY eine effiziente Lösung zur Erfassung und Berichterstattung von CO2-Emissionen. TRONITY ermöglicht eine automatische Aufzeichnung und Berechnung der CO2-Werte für Elektro- und Hybridfahrzeuge, was die Einhaltung der neuen Berichtspflichten erheblich vereinfacht. Dies ist besonders nützlich, da Unternehmen damit exakte und belegbare Daten für ihre Nachhaltigkeitsberichte liefern können, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei speziellen Fragen zur CO2-Berichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung konsultieren Sie bitte einen Fachberater oder die zuständige Behörde.

Über TRONITY

TRONITY wurde 2020 von den ehemaligen SAP Mitarbeitern Torsten Born, Sebastian Netuschil und Nils Machner in Mannheim gegründet. Das Start-up verschafft mit seiner Anwendung ohne zusätzliche Hardware Fahrer:innen von E-Autos Zugriff auf verschiedene Fahrzeugdaten und unterstützt beim Kostenmanagement sowie der digitalen Fahrtenbuchführung. Hierfür kooperiert das Unternehmen mit zahlreichen Automobilherstellern wie Ford, Mercedes, Opel, Peugeot, Porsche und VW und ist dabei komplett unabhängig. Die TRONITY App ist bereits in über 45 Ländern im Einsatz. Mit 25 Millionen gespeicherten Fahrten und 1.19 GWh verwalteter Batteriekapazität stellt die TRONITY Community schon heute die weltweit größte virtuell verwaltete Flotte an Elektrofahrzeugen dar.
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