Einleitung
Das Laden eines Firmenwagens zu Hause stellt für Unternehmer und Flottenmanager oft eine steuerliche Herausforderung dar. Es gibt jedoch verschiedene, von vielen Finanzbehörden akzeptierte Lösungen, die sich mit TRONITY effizient umsetzen lassen.
Welche Möglichkeiten gibt es die Kosten für das Laden durch den Mitarbeiter zu erstatten?
1. Tatsächliche Ladekosten Abrechnen
Mitarbeiter können ihre tatsächlichen Ladekosten geltend machen über die klassische Spesenabrechnung. Hierfür ist keine geeichte Lösung erforderlich, da TRONITY die Ladevorgänge präzise aufzeichnet, dokumentiert und dann dem Arbeitgeber in einem übersichtlichen Report zur Verfügung stellt. Diese Daten sind ausreichend, um den Finanzbehörden eine detaillierte und nachvollziehbare Abrechnung vorzulegen.
2. Pauschale Abgeltung
Unternehmen können eine steuerfreie Pauschale für das Laden zu Hause ansetzen und diese über den Lohnbuchhaltungsprozess an den Mitarbeiter auszahlen. Der Nachweis durch den Mitarbeiter, dass er zu Hause lädt, erfolgt wieder über TRONITY – fälschungssicher! Ab dem 1. Januar 2021 gelten die folgenden Pauschalen:
- 70 Euro pro Monat für Elektrofahrzeuge, sofern keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber besteht.
- 35 Euro pro Monat für Hybridelektrofahrzeuge unter denselben Bedingungen.
- Wenn eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden ist, betragen die Pauschalen 30 Euro pro Monat für Elektrofahrzeuge und 15 Euro pro Monat für Hybridelektrofahrzeuge.
3. Verrechnung mit geldwertem Vorteil
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Ladekosten mit dem geldwerten Vorteil des Firmenwagens zu verrechnen. Auch hier liefert TRONITY die notwendigen Daten für die Lohnbuchhaltung, um eine korrekte Verrechnung sicherzustellen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mitarbeiter lädt seinen Elektro-Dienstwagen zu Hause und hat monatliche Ladekosten von 80 Euro. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs beträgt 40.000 Euro. Nach der 0,25%-Regelung beträgt der geldwerte Vorteil 100 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber erstattet die Ladekosten und zieht diese vom geldwerten Vorteil ab:
- Geldwerter Vorteil: 100 Euro
- Erstattete Ladekosten: 80 Euro
- Verrechneter geldwerter Vorteil: 20 Euro
Flexible Lösungen für Unternehmer
Dank der flexiblen Aufzeichnungsmöglichkeiten von TRONITY und der Akzeptanz ungeeichter Lösungen durch die eine Vielzahl an Finanzbehörden, können Unternehmen die für sie passende Methode wählen. Dies ermöglicht eine steuerkonforme, effiziente und einfache Abrechnung der Heimladekosten.
Wichtiger Hinweis
DieserText stellt keine Steuerberatung dar. Er dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei speziellen Fragen zur steuerlichen Behandlung und Abrechnung des Heimladens von Firmenwagen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde.