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Fuhrpark
Berechnung des geldwerten Vorteils für einen Dienstwagen

Der Bruttolistenpreis ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs inklusive der Umsatzsteuer und aller Sonderausstattungen galt. Es ist der Preis, der grundsätzlich als Grundlage für die Besteuerung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens herangezogen wird.

Pauschalsteuermethodik

Die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Pauschalbesteuerung.

Beispielrechnung

Es handelt sich um ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis des Fahrzeuges inkl. Umsatzsteuer und Sonderausstattung von 45.000 EUR und der Weg Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 30 Km.

45.000 EUR × 0,25%  + 45.000 EUR × 0,03% x 30 Km = 517,50 EUR

Somit beträgt in diesem Beispiel der geldwerte Vorteil 517,50 EUR pro Monat der dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss.

Der Faktor 0,25% gilt für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 EUR. Drüber wäre der Faktor von 0,5% anzuwenden und für Verbrennerfahrzeuge sogar 1%. Gleich hingegen ist der Faktor für die einfache Fahrt Wohnung – Arbeitstätte mit 0,03%.

Ermittlung mit der Fahrtenbuchmethodik

Um die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode anhand eines Beispiels zu verdeutlichen, nehmen wir an, dass ein Angestellter einen Dienstwagen auch privat nutzen darf. Dieses Beispiel wird alle relevanten Kosten und Nutzungsdetails einbeziehen, um zu zeigen, wie der geldwerte Vorteil genau berechnet wird.

Angaben zum Fahrzeug und Nutzung:

  • Anschaffungskosten des Fahrzeugs: 45.000 Euro
  • Jährliche Gesamtkosten für das Fahrzeug:
    • Stromkosten: 2.000 Euro
    • Versicherung: 600 Euro
    • Wartung und Reparaturen: 800 Euro
  • Gesamtfahrleistung pro Jahr: 20.000 Kilometer
  • Davon private Nutzung: 5.000 Kilometer (25% der Gesamtfahrleistung)
  • Davon Fahrten Wohnung-Arbeit: 3.000 Kilometer (15% der Gesamtfahrleistung, angenommen dies wird separat behandelt)
  • Abschreibung des Fahrzeugs: Linear über 5 Jahre

Schritt 1: Ermittlung der Gesamtkosten

Die jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs setzen sich aus den Betriebskosten und der Abschreibung zusammen.

  • Jährliche Abschreibung: 45.000 Euro / 5 Jahre = 9.000 Euro pro Jahr
  • Gesamtkosten pro Jahr:
    • Kraftstoff: 2.000 Euro
    • Versicherung: 600 Euro
    • Wartung: 800 Euro
    • Abschreibung: 9.000 Euro
    • Summe: 12.400 Euro

Schritt 2: Berechnung des Anteils der privaten Nutzung

Die privaten Fahrten machen 25% der Gesamtfahrleistung aus. Daher berechnet sich der Anteil der privaten Nutzung an den Gesamtkosten wie folgt:

12.400 Euro (Gesamtkosten) * 25% (Anteil der privaten Nutzung) = 3.100 Euro

Schritt 3: Berechnung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens beträgt somit 3.100 Euro pro Jahr. Wenn dieser Betrag auf monatliche Werte umgerechnet wird, ergibt sich:

3.100 Euro / 12 Monate = ca. 258,33 Euro pro Monat

Dieser Betrag stellt den geldwerten Vorteil dar, der für die private Nutzung des Dienstwagens versteuert werden muss.

Fazit

Die Fahrtenbuchmethode erfordert eine detaillierte Aufzeichnung aller Fahrten und kann, insbesondere bei geringer privater Nutzung oder bei Fahrzeugen mit hohen Betriebskosten, zu einer geringeren steuerlichen Belastung führen als Pauschalmethodik. Sie bietet eine faire Möglichkeit, den tatsächlichen Wert der privaten Nutzung zu berechnen. TRONITY bietet für Elektrofahrzeuge ein digitales Fahrtenbuch ohne zusätzliche Hardwareinstallation an.

Zum Post
Fahrtenbuch
Besteuerung des Dienstwagen

Pauschalversteuerung versus Fahrtenbuchmethode

Die Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke ist ein verbreiteter Vorteil im beruflichen Kontext, der jedoch steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. In Deutschland gibt es zwei Hauptmethoden, um den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens zu versteuern: die Pauschalbesteuerung und die Abrechnung mittels Fahrtenbuch. Beide Methoden haben ihre eigenen Vorteile und Anforderungen.

Pauschalbesteuerung

Bei der Pauschalbesteuerung wird der geldwerte Vorteil pauschal besteuert. Hierbei wird pro Monat ein Prozentsatz des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive der Umsatzsteuer und aller Sonderausstattungen, als geldwerter Vorteil angesetzt. Für Verbrenner sind dies 1%, für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 70.000 EUR sind es 0,5% und für Elektrofahrzeuge unter 70.000 EUR gar nur 0,25%. Wenn der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, kommen zusätzlich 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer monatlich hinzu (Berechnungsbeispiel). Diese Methode ist besonders einfach in der Handhabung, da sie keine detaillierte Dokumentation erfordert.

Die 0,25%-Regelung ist eine spezielle Pauschalbesteuerung für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen, deren Bruttolistenpreis unter 70.000 EUR liegt. Diese Regelung zielt darauf ab, die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern

Abrechnung mit Fahrtenbuch

Die Alternative zur Pauschalbesteuerung ist die Abrechnung anhand eines Fahrtenbuchs. Bei dieser Methode wird der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung des Dienstwagens anhand eines sorgfältig geführten Fahrtenbuchs ermittelt. Das Fahrtenbuch muss für jede Fahrt mindestens das Datum, den Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt, das Ziel, den Zweck sowie den aufgesuchten Geschäftspartner oder die private Natur der Fahrt enthalten. Die Abrechnung erfolgt dann auf Basis der tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs (Abschreibungen, Kraftstoff, Wartung, Versicherung etc.), die proportional zum Anteil der privaten Nutzung stehen.

Das Fahrtenbuch bietet eine präzise Methode, um den privaten Nutzungsanteil eines Dienstwagens zu ermitteln und kann somit zu erheblichen Steuereinsparungen führen, insbesondere wenn der Dienstwagen eher selten privat genutzt wird oder wenn es sich um ein teures Fahrzeug handelt. TRONITY bietet für Elektrofahrzeuge ein digitales Fahrtenbuch ohne zusätzliche Hardwareinstallation an.

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